Das Verkehrsrecht ist ein Rechtsgebiet, das ebenso wie das Mietrecht fast jeden Bundesbürger tangiert. Bei einem Verkehrsunfall sieht sich der Geschädig-te meist einer Übermacht der Versich-erungskonzerne ausgesetzt. Aufgrund Ihrer mächtigen Stellung bestimmen die Versicherungsgesellschaften häufig Art und Umfang der Regulierung. Dem tre-ten wir jedoch entgegen. Egal ob Nutzungsausfall, Mietwagen, Wertmin-derung, 130 % Rechtsprechung, Schmer-zensgeld oder Haushaltsführungsscha-den mittels einer sachkundigen anwalt-lichen Beratung gehen Ihnen keine Ansprüche aus einem Verkehrsunfall verloren. Dafür stehen wir seit vielen Jahren mit unserer Expertise.
Besonders in den Bereichen:
• Ansprüche bei Verkehrsunfall
• Reparaturschaden
• Totalschaden
• 130 % Regelung
• Nutzungsausfall
• Mietwagenkosten
• Auslagenpauschale
• Schmerzensgeldansprüche
• Haushaltsführungsschaden
stehen wir mit unserem Know-how an Ihrer Seite. Sollten Sie noch Fragen haben, nehmen Sie gerne Kontakt mit uns auf.
Ferner vertreten wir unsere Mandanten in folgenden strafrechtlichen Bereichen:
• Verkehrsordnungswidrigkeiten
• Fahrverbot
• Fahrtenbuchauflage
• Führerscheinentzug
• unerlaubtes Entfernen vom Unfallort
• Fahrlässige Körperverletzung
• Trunkenheitsfahrt
• Sperrfrist